a) unter 14-jährige dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, einer autorisierten Begleitperson (u.a. Lehrkraft) oder einer volljährigen erziehungsbeauftragten Begleitperson besuchen.
Bei Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ist die Beauftragung durch die Eltern, mittels einer offiziellen Erziehungsbeauftragung, auf Nachfrage nachzuweisen.
b) unter 16-jährige dürfen die Veranstaltung (inkl. Konzerte) bis 22:00 Uhr ohne eine Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen.
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person ist der Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung möglich, die Erziehungsbeauftragung ist auf Nachfrage nachzuweisen.
c) unter 18-jährige dürfen die Veranstaltung (inkl. Konzerte) bis 24:00 Uhr ohne eine Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen.
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person ist der Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung möglich, die Erziehungsbeauftragung ist auf Nachfrage nachzuweisen.
Als Orientierung kann beispielsweise folgende externe Vorlage für eine Erziehungsbeauftragung genutzt werden: https://muttizettel.net/download/muttizettel.pdf
